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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter hoerster-betonwerk.de veröffentlichte Webpräsenz.

Die Hörster Betonwerk GmbH ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit der europäischen Richtlinie zur Barrierefreiheit (EAA) und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Webseite ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar. Die Einschätzung beruht auf einer am 20. Juni 2025 abgeschlossenen Selbstbewertung. 

 

Funktionen zur Verbesserung der Zugänglichkeit

Unsere Website verwendet Werkzeuge, um die Zugänglichkeit der Inhalte zu verbessern und ermöglicht es den Nutzern, die Website an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Zu den Funktionen gehören:

  • Anpassung der Schriftgrößen
  • Farb- und Kontrasteinstellungen
  • Vorlesefunktion
  • Zusätzliche Optionen wie das Vergrößern des Mauszeigers oder das Ausblenden von Bildern.

Das Menü kann über das Symbol oder die Tastenkombination „CRTL + ALT + B“ aufgerufen werden.

 

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind

  • PDFs, die über die Webseite erstellt und zum Herunterladen angeboten werden
  • die Slider auf der Seite zum 150ten Firmenjubiläum

 

Barriere melden!

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von hoerster-betonwerk.de aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür unser Kontaktformular.

Sie können uns auch per Post, telefonisch oder auch per E-Mail kontaktieren:

Hörster Betonwerk GmbH
Versmolder Str. 79
33790 Halle/Westfalen
Telefon 05201.8137-0
E-Mail info@hoerster-betonwerk.de